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Bei Beitritten im Verlauf eines Jahres werden die Unkosten für die Grafschafter Boten anteilmäßig nach Anzahl der verbleibenden Kalendermonate berechnet. Die Mitgliedschaft verlängert sich ab dem nächsten 1.1. automatisch um ein Jahr. Es gilt die jährliche Kündigungsfrist schriftlich zum 30.9.
Der »Grafschafter Bote« ist die Heimatzeitung der vertriebenen Schlesier und deren Nachkommen aus der Graftschaft Glatz. Er erscheint regelmäßig seit Januar 1950 elf Mal im Jahr zu Beginn eines jeden Monats. Jede zwischen 32 bis 48 Seiten umfassende Ausgabe ist reich bebildert, bietet eine Fülle von Daten, Fakten, Berichten sowie Kommentaren und berichtet unter verschiedenen Rubriken. Die Schriftleitung hält sich an klar umrissene und schriftlich fixierte Vorgaben.
Die größte schlesische Heimatzeitung
Immer aktuell, unabhängig, informativ
Den Interessen Schlesiens, insbesondere der Grafschaft Glatz verpflichtet
Für die Verständigung der Völker auf der Grundlage der historischen Wahrheit
- Politik und Zeitgeschehen
- Kultur und Geschichte
- Veranstaltungskalender »Was, Wann, Wo?«
- Das sollte man wissen
- Schlesische Landeskunde
- Vertreibungsschicksale
- Aktuelles aus der Heimat
- Für Sie gelesen
- Unter der Heimatkanzel
- Landsleute trafen sich
- Berichte aus den Heimatgemeinschaften
- Reisen in die Heimat
- Grafschafter Mundart
- Familiennachrichten
- Anzeigen: Glückwünsche, Todesfälle, Busreisen, Pensionen
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... der Heimatzeitung »Grafschafter Bote« wird bestimmt durch:
- das »Grundgesetz«
- die »Charta der deutschen Heimatvertriebenen«
- die »Deklaration zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen«
- die »Rechtsverwahrung der Vertretung der vertrieben Schlesier aus der Grafschaft Glatz«
- die »Satzung der Zentralstelle Grafschaft Glatz e.V.«
- die Maxime: »Wir müssen Spuren hinterlassen!«